Der Grundfreibetrag wurde auf 12.096 Euro für Singles und 24.192 Euro für zusammenveranlagte Partner erhöht.
Einkommensteuer-Tarife: Die Tarifeckwerte wurden angepasst, um die kalte Progression zu mildern. Der Spitzensteuersatz greift nun erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 68.430 Euro.
Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wurde auf 39.900 Euro für Singles und 79.800 Euro für zusammenveranlagte Partner angehoben.
Der Kinderfreibetrag wurde auf 3.336 Euro pro Elternteil erhöht.
Das Kindergeld wurde auf 255 Euro pro Kind und Monat erhöht.
Die Begrenzung der Verrechnung von Börsenverlusten wurde aufgehoben.
Eine Wegzugsbesteuerung auf Fonds und ETFs wurde eingeführt.
Geldinstitute müssen festverzinsliche Anlagekonten für Fremdwährungen im Rahmen der Abgeltungsteuer berücksichtigen.
Die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen wurde vereinheitlicht.
Eine neue Grundsteuer wurde eingeführt, die niedrigere Werte für Grundstücke zulässt.
Grundfreibetragerhöhung.