Bisher wurde die AfD als Prüffall geführt - das Bundesamt durfte lediglich öffentlich zugängliche Quellen auswerten. Zwei Jahre lang trugen die Verfassungsschützer Informationen zusammen. Das Ergebnis ist ein Gutachten von rund 800 Seiten Umfang. Darin führt das Bundesamt für Verfassungsschutz insbesondere Verstöße der AfD gegen die Menschenwürde, das offene Hetzen gegen religiöse/ ethnische Minderheiten, und gegen das Demokratieprinzip an, um zu begründen, weshalb die Gesamtpartei fortan als Verdachtsfall geführt wird.