Mit dem Gesetz betreffend die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung vom 12. März 1893(RGBl) wurde im April 1893 die mittlere Sonnenzeit des fünfzehnten Längengrades östlich von Greenwich (auch Mitteleuropäische Zeit MEZ genannt) als gesetzliche Uhrzeit festgelegt.
Gesetz betreffend die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung