Die Volksgerichte waren Sondergerichte, die im November 1918 in der Folge der Novemberrevolution in Bayern unter Kurt Eisner für die beschleunigte Aburteilung schwerer Straftaten eingerichtet wurden.
Nach der Niederschlagung der Münchner Räterepublik durch württembergische Verbände, Einheiten der neuformierten Vorläufigen Reichswehr und bayerische Freikorps wurden die Volksgerichte zunächst von der Regierung unter dem sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann durch ein Gesetz bestätigt. Sie waren mit zwei Berufsrichtern und drei Laien besetzt, zur Verurteilung waren vier Stimmen erforderlich. Kam diese Mehrheit nicht zustande, dann war das Verfahren an die ordentliche Gerichtsbarkeit zu verweisen.
Sondergerichte, die im November 1918 in der Folge der Novemberrevolution in Bayern unter Kurt Eisner für die beschleunigte Aburteilung schwerer Straftaten eingerichtet wurden.