Eine Steuer auf die Anschaffung und Haltung einer Kutsche.
Eine Steuer auf die Anschaffung und Haltung einer Kutsche, die von März 1698 bis November 1717 in Preußen erhoben wurde.
Als Erfinder der Steuer gilt Friedrich I. von Preußen.
Die einmalige Abgabe für die Anschaffung und jährliche Abgabe für die Haltung einer Kutsche in Preußen.
Schon im zwölften Jahrhundert ließen sich findige deutsche Landesherren die Nutzung bestimmter Wege und Brücken bezahlen. Musste zu Beginn nur pro Rad am Wagen ein "Wegezoll" entrichtet werden, so wurde Ende des 17. Jahrhunderts auch für die Pferde eine Steuer eingeführt. Zeitgleich belegten die Landesherren Kutschen und andere geschlossene Wagen mit einer Karossensteuer.