Das Konkubinatsverbot war eine gesetzliche Vorschrift in Teilen der Schweiz und Deutschlands, welche die wilde Ehe verbot und der Strafbarkeit unterstellte. Das Konkubinatsverbot wurde 1970 in Bayern, 1972 im Kanton Zürich, 1992 im Kanton Schwyz und 1995 im Kanton Wallis aufgehoben.
Das war ein Gesetz das nur die Ehe erlaubte. Hatte man nur einen Lebensabschnittsgefährten war dies strafbar.
es war eine gesetzliche Vorschrift in Teilen der Schweiz und Deutschlands, welche die wilde Ehe verbot und der Strafbarkeit unterstellte
Das Konkubinatsverbot war ein Gesetz in Teilen der Schweiz und Deutschlands, welche die wilde Ehe verbot und der Strafbarkeit unterstellte. Das Konkubinatsverbot wurde 1970 in Bayern, 1972 im Kanton Zürich, 1992 im Kanton Schwyz und 1995 im Kanton Wallis aufgehoben.
eine gesetzliche Vorschrift in Teilen der Schweiz und Deutschlands, welche die wilde Ehe verbot und der Strafbarkeit unterstellte