das britische Krongut, welches u.a. Einkausgeschäfte, Wälder und landwirtschaftliche Gebiete umfasst
Das Crown Estate, das Krongut, umfasst den Meeresgrund in der Zwölf-Meilen-Zone und gehört dem Königshaus. Es wird vom Liegenschaftsverwalter der Crown Estate verwaltet.
Die Kronländereien.