Das ist das Recht der Arbeitgeber und Beschäftigten, sich in Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zusammenzuschließen und Tarifverträge zu vereinbaren.
Das ist das Recht der Koalitionen, Vereinbarungen (laut Tarifvertragsgesetz mit normativer Wirkung) frei von staatlichen Eingriffen über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, insbesondere Tarifverträge über Arbeitsentgelt und Arbeitszeit abzuschließen.