In der Sicherungsverwahrung befinden sich Täter nach Verbüßen ihrer Haftstrafe, wenn sie als zu gefährlich für die Allgemeinheit betrachtet werden, um sie auf freien Fuß zu setzen. Sie dient also nicht als Strafe, sondern einzig zum Schutz anderer. Deshalb gibt es auch im Vergleich zur normalen Haft Erleichterungen.
Sicherungsverwahrte werden von Strafgefangenen getrennt, sie können eigene Kleidung tragen und haben im kleinen Rahmen ein gewisses Mitspracherecht über ihre Tagesgestaltung.
1x jährlich wird geprüft, ob die Gefahr noch besteht, da die Sicherungsverwahrung wie gesagt keine Strafe ist, sondern ein Sonderopfer des Betroffenen an die Allgemeinheit darstellt. Wenn nein, wird der Betroffene auf Bewährung entlassen. Ansonsten ist die Sicherungsverwahrung unbefristet.
Die Sicherungsverwahrung ist eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung im deutschen Strafrecht. Sie soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen, und hat somit Präventivfunktion. Als solche kommt sie erst nach Ablauf einer Gefängnisstrafe zu Stande, wodurch allerdings auch eine vorzeitige Entlassung nahezu unmöglich wird. Früher konnte Sicherungsverwahrung auch erst nach Ablauf der Gefängnisstrafe angeordnet werden, heute muss sie bereits beim Urteil mit ausgesprochen werden.