friedenspflicht (kein streik erlaubt )gilt bei bestehen eines gültigen Tarifvertrages oder während einer laufenden schlichtung
Da darf nicht gestreikt werden
Friedenspflicht für die Gewerkschaften besteht, so lange der Tarifvertrag noch gültig ist.
Ebenso gilt die Friedenspflicht (=keine Streiks) auch, während einer laufenden Schlichtung.
Während laufender Verhandlungen darf dagegen gestreikt werden, wenn der Tarifvertrag ausgelaufen oder fristgerecht gekündigt wurde.
In der Regel solange noch verhandelt wird, oder man mit einen Schlichter zusammen sitzt.
während der friedenspflicht darf nicht gestreikt werden
Während laufender Verhandlungen.