Bestimmte Arzneimittel mit hochgradig fruchtschädigender Wirkung müssen auf einem amtlichen Sonderformular, dem so genannten T-Rezept, verordnet werden.Betroffen sind Arzneimittel mit den Wirkstoffen Thalidomid- oder Lenalidomid oder Pomalidomid.
Ich glaube , dass es mit dem T-Rezept um den Schutz des ungeborenen Lebens geht und bestimmte Substanzen von dem Körper ferngehalten werden sollen.
"Die sogenannten 'T-Rezepte' sind Sonderrezepte, die ausschließlich zur Verschreibung von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid verwendet werden dürfen. Sie weisen gegenüber anderen Rezepten einige Besonderheiten auf: ..."
http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/T-Rezept/muster/_node.html