Alles richtig bis hierher. Zur Arbetszeit gehört auch die Vor- und Nachbereitung, also z. B. das An- und Ablegen der Arbeitskleidung, soweit sie vom Arbeitgeber vorgeschrieben und gestellt wird.
Arbeitszeit ist im Arbeitsrecht der Zeitraum, in welchem ein Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nachkommen muss, wobei Arbeitspausen meist nicht mitzählen.
Das ist die Zeit, die ohne mittagspause einem zur Verfügung steht, zu arbeiten
der Zeitraum, indem dem Arbeitgeber die Arbeitskraft des Angestellten zur Verfügung gestellt wird - ohne Ruhe- oder Essenspausen
Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Pause.