Nach Art. 1 Abs. 1 GG ist die Menschenwürde unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Die Menschenwürde hat ihre Ausprägung vor allem in folgenden Regelungen:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. So steht es im Grundgesetz. In unserem Staat gibt es bestimmte Richtlinie was darunter fällt und was halt nicht. In einem anderen Land wie Nordkorea würde ich die Menschenwürde gleichsetzen mit nur vorhanden bei einem Mann.
Du hast als Mensch bestimmte Grundrechte und Rechtsansprüche, wodurch alle Menschen prinzipiell gleichgestellt sind, wodurch man seine Persönlichkeit frei entfalten kann. Getreu dem französischen Motto: Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit.
Der Philosoph Immanuel Kant leitete Menschenwürde vor allem von der Autonomie des Menschen ab. Der Mensch hat die Wahl – er kann entscheiden, wie er handeln will, und die Entscheidung hängt von seinen sittlich-moralischen Werten ab, die von den Menschen über die Jahrtausende selbst entwickelt wurden.
Dem Begriff der Menschenwürde liegt die Idee zugrunde, dass jeder Mensch allein schon durch seine Existenz wertvoll ist.
Menschenwürde ist nicht nur ein philosophischer Begriff, sondern beinhaltet eine Verpflichtung. Aus ihr lassen sich die anderen Menschenrechte ableiten. Das gilt sowohl für das Diskriminierunfsverbot, die Freiheitsrechte (etwa die Meinungsfreiheit) und die Schutzrechte (wie das Folterverbot oder die Garantie einer fairen Gerichtsverhandlung), als auch für die sozialen Menschenrechte.
Gar nicht so einfach zu beantworten, weil schwer zu fassen und der Begriff in ganz unterschiedlichen Zusammenhängen gebraucht wird.