Ja, warum stellen Sie die Frage dann, wenn Sie selbst Antwort und Erklärung liefern?
Tatsächlich können auch Kartoffeln Spuren von Alkohol enthalten...
Ich kürze das jetzt mal ab: lt. Lebensmittelverordnung dürfen Lebensmittel und Getränke, die gesichert keinen Alkohol enthalten, die Aufschrift "ohne Alkohol" führen. Beträgt der Alkoholgehalt mehr als 0 Vol.% aber max 0,5 Vol.% darf die Bezeichnung "alkoholfrei" geführt werden. Ab einem Alkoholgehalt von 1,2 Vol.% muss der genaue Wert auf der Packung stehen. Warum ich die Frage gestellt habe? Weil mir z.B. nicht bewußt war, wo überall Spuren von Alkohol drin sein können, ohne das eine Kennzeichnung erfolgen muss: in Obst und Gemüse sowieso, aber auch in Milchprodukten, Fleisch, Wurst etc. Und zwar bis 1,2 Vol.%. Interessant, nicht?
Da steht nichts drauf. Wieso sollte man etwas erwähnen, was gar nicht zur Sache tut? Auf einen Sack Kartoffeln steht doch auch nicht "0 % Alkohol" drauf.
Der Hinweis auf den Zusatz von Alkohol ist nämlich nicht vorgeschrieben. Es reicht, wenn zugesetzter Alkohol in der Zutatenliste steht. Diese darf bei sehr kleinen Verpackungen jedoch entfallen. Wird Alkohol aber als Trägerstoff, beispielweise für Aromen, verwendet, gilt er nicht als Zutat und muss deshalb auch nicht in der Zutatenliste aufgeführt werden.
Da gibt es keine Kennzeichnungen.
0,00 % Alkohol )
Tatsächlich kann sogar Milch Spuren von Alkohol enthalten...
Gar nichts. Auf z.B. Milchpackungen steht ja auch nichts von Alkohol.
0,0 % Alkohol