Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung dient der Absicherung der Kosten für den Lebensunterhalt zu Gunsten eines Drittstaatsangehörigen und ermöglicht diesem den Nachweis im Verwaltungsverfahren, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt werden.Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein.
Verpflichtungsgeber/innen unterschreiben eine Verpflichtungserklärung, in der sie für den Zuzug Angehöriger von Flüchtlingen und ihrer finanziellen Absicherung gegenüber der Ausländerbehörde bürgen, auch übernehmen sie alle Kosten für die Flüchtlinge und deren Angehörige.