Steuerlich gesehen stellen Tantiemen Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit dar. Das bedeutet, dass das Unternehmen die darauf entfallende Lohnsteuer an das Finanzamt abführen muss. Ein besonderes Augenmerk haben die Mitarbeiter des Finanzamts dabei auf Tantiemen von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH: Fehlt eine eindeutige vertragliche Vereinbarung der Tantiemen, wird sie steuerlich nicht anerkannt und führt dann zu einer sog. verdeckten Gewinnausschüttung. Die Höhe der Tantieme sollte zur Vermeidung von Nachteilen nicht mehr als 25 bis 30% der Gehaltsbezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers betragen.
Fällig ist die Tantieme meist einen Monat nach Jahresabschlusserstellung.
Auch in anderen beruflichen Bereichen spricht man von Tantiemen: So werden auflagenabhängige Einkünfte von Buchautoren, Musikproduzenten und Designern genannt. Dazu gehören z.B. auch Auszahlungen der GEMA an Künstler und Komponisten.
quasi eine Gewinnbeteilgung