Ein schutzwürdiges Interesse kann aus vernünftigen Erwägungen heraus resultieren, die rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art sein können. Es handelt sich dabei um jedes schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, das nach vernünftigen Erwägungen unter Berücksichtigung gesetzlicher Regelungen oder allgemeiner Rechtsgrundsätze anzuerkennen ist. Schutzwürdige Interessen der betroffenen Person dürfen durch die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht beeinträchtigt werden. Das schutzwürdige Interesse kann das Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten sein.
Rechtliche oder Wirtschaftliche Interessen.
Schutzwürdige Interessen werden insbesondere beeinträchtigt, wenn die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung, gemessen an ihrer Eignung und ihrer Erforderlichkeit zu dem vorgesehenen Zweck, den Betroffenen unverhältnismäßig belastet.
u.a. die Auskunftssperre