Was sind Schönheitsreperaturen?

Canga · 10. Oktober 2017

was sind bei einem auszug aus einer wohnung sogenannte "schönheitsreperaturen"?

 

Beste Antwort

k311130 · 13. Oktober 2017 · 1x hilfreich

abgesehen von den bereits von meinen Vorschreibern genannten Schönheitsreparaturen ist es auch entscheidend, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Vermieter kann Klauseln reinschreiben, also immer aufpassen beim Vertrag. Einiges mag zwar ungültig im Sinne des Gesetzes sein, aber Vermieter verlangen es trotzdem.

 

Bei meinen letzten 2 Wohnungswechseln kam Hauswart zu vereinbartem Termin in die Wohnung, gemeinsam wurde eine Liste erstellt, was gemacht werden musste. Besonders empfehlenswert ist es, wenn man da bereits das Übergabeprotokoll vom Einzug dabei hat, denn dort sind ja meistens schon viele Infos, z.b. ob die Wohnung frisch renoviert war oder erst vom neuen Mieter renoviert (gestrichen usw) wurde.

 

Bei der letzten war es dann so, dass ich eine sanftgrün gestrichene Wand wieder weiß machen musste, ansonsten brauchte ich nichts neu streichen (wohnte dort 2,5 Jahre)...

 

bei der vorletzten musste ich sogar die Aussenseiten der Wohnungstür streichen(lackieren) (wohnte dort über 4 Jahre)

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MrNiceGuy30 · 16. Oktober 2017 · 0x hilfreich

Ich denke,wenn in der Wohnung bestimmte Schäden entstanden sind müssen dies so ausgebessert werden das die Wohnung in einem Bild vorhanden ist das sie human weiter verkauft werden kann und genau das sind Schönheitsreperaturen.

Canga · 11. Oktober 2017 · 0x hilfreich

ok. danke euch

bs-alf · 10. Oktober 2017 · 0x hilfreich

...die üblichen Malerarbeiten, wie das Tapezieren oder Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern, Türen oder Fenster von innen.

...starre Renovierungsfristen, Verpflichtung, beim Auszug grundsätzlich zu renovieren und

in welcher Farbe die Wohnung gestrichen werden muss sind ungültige Renovierungsklauseln

Husky09 · 10. Oktober 2017 · 0x hilfreich

Schönheitsreparaturen im Sinne eines Mietvertrages sind:

  • das Streichen oder Tapezieren der Wände
  • das Streichen oder Lackieren von Heizkörpern, Innentüren und Fensterrahmen von innen
  • das Streichen oder Lackieren von Einbauschränken
  • das Ausbessern von Dübellöchern in Fliesen und an Wänden


Keine Schönheitsreparaturen sind:

  • Streichen der Fenster und Türen von außen
  • Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden
  • Reinigen von Teppichböden, wenn nicht extra vereinbart
  • Neuverlegen von Bodenbelägen
  • Arbeiten am Mauerwerk
Witchinferno · 10. Oktober 2017 · 0x hilfreich

übliche Malerarbeiten, wie das Tapezieren oder Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern, Türen oder Fenster von innen. Der Mieter muss diese allerdings nur machen, wenn beim Einzug die Wohnung renoviert übergeben wurde.

 
 

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