freie Kost und Logis bei Handwerksbetrieben oder in der Landwirtschaft sind beispielsweise Sachbezüge und werden über die Sachbezugswerte in Sozialbeiträge umgerechnet und sorgen so dafür das auch ein Rentenanspruch entsteht.
Betriebe zahlen manchmal die Bezüge in Sachwerten aus, dies zählt aber trotzdem zum Lohn.
Einkünfte, die nicht als Geldleistung gewährt werden und zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehören, z.B. ein Firmenwagen.
Sachbezugswerte sind Einkünfte, die nicht in Form von Geld gewährt werden, und zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehören. Zu den Sachbezügen zählen unter anderem die Gewährung von Kleidung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Kost oder Deputaten (z.B Bier für Mitarbeiter einer Brauerei).