Was sind die Voraussetzungen zum Erhalt einer Fiktionsbescheinigung?

Mehlwurmle · 31. Oktober 2022

Was sind die Voraussetzungen zum Erhalt einer Fiktionsbescheinigung?

 

Antworten

pscheidl · 31. Oktober 2022 · 1x hilfreich

Eine Fiktionsbescheinigung wird ausgestellt, wenn über einen beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden wurde bzw. die Entscheidung noch nicht getroffen werden konnte. Es handelt sich demnach um ein vorläufiges Recht zum Verweilen in Deutschland.

Sie kann nur ausgestellt werden, wenn beim Beantragenden zum Zeitpunkt des Antrags ein Aufenthaltsrecht noch besteht.

Gründe hierfür können sein, dass

–          Unterlagen für die Aufenthaltserlaubnis noch fehlen.

–          ein Strafverfahren abgewartet werden muss.

–          ein elektronischer Aufenthaltstitel vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels nicht ausgehändigt werden kann.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Fiktionsbescheinigung vorliegen?

Eine Fiktionsbescheinigung ist der zeitweise Ersatz für eine demnächst auslaufende Aufenthaltsgenehmigung. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine noch gültige Aufenthaltsgenehmigung bestehen. Sie wird deshalb auch als Fortgeltungsfiktion bezeichnet.

pullauge · 31. Oktober 2022 · 0x hilfreich

Der Ausländer muss bei Antragstellung im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein

biene01090 · 31. Oktober 2022 · 0x hilfreich

Eine Fiktionsbescheinigung wird erteilt, wenn über einen Antrag auf Verlängerung / Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht rechtzeitig entscheiden werden kann. Der Ausländer muss bei Antragstellung im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein. Es ist folglich wichtig, den Antrag rechtzeitig und nicht erst nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis zu stellen.

 
 

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