Der Ausländer muss bei Antragstellung im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein
Eine Fiktionsbescheinigung wird erteilt, wenn über einen Antrag auf Verlängerung / Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht rechtzeitig entscheiden werden kann. Der Ausländer muss bei Antragstellung im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein. Es ist folglich wichtig, den Antrag rechtzeitig und nicht erst nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis zu stellen.