Ausstellungsverbot für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen
In der gewerbsmäßigen Hundezucht darf eine Betreuungsperson maximal 3 Würfe gleichzeitig betreuen.
Für die private, sowie gewerbliche Zucht wird eine Mindestzeit von 4 Stunden für den täglichen Umgang mit Welpen vorgegeben.
Die Anbindehaltung ,z.B.Kettenhaltung, ist grundsätzlich verboten. Sie ist nur noch im Rahmen der Arbeitstätigkeit von Hunden unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Ein Hund soll mindestens zwei Mal täglich für mindestens 1 Stunde Auslauf im Freien, also Spaziergang, Garten ausserhalb eines Zwingers bekommen.
Die Transportdauer für Transporte von Nutztieren wird innerhalb Deutschlands auf 4 1/2 Stunden begrenzt, wenn nicht sichergestellt ist, dass zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung, in dem Bereich, in dem sich die Tiere während des Transportes aufhalten, eine Temperatur von nicht mehr als 30 Grad Celsius herrscht.
Frauchen oder Herrchen sollen ihren Vierbeinern zweimal täglich Auslauf gewähren
Artgerechte Haltung und gewerbliche Nutzung von Hunden.