Prüfung der Haushaltsführung: Der Bundesrechnungshof prüft die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes.
Unabhängige Kontrolle: Er ist eine unabhängige oberste Bundesbehörde, die die Finanzgebaren der Bundesregierung und deren Sondervermögen kontrolliert.
Berichterstattung: Der Bundesrechnungshof erstellt Berichte über seine Prüfungen und gibt Empfehlungen zur Verbesserung der Finanzverwaltung.
Diese Aufgaben sind im Grundgesetz verankert und unterstreichen die Rolle des Bundesrechnungshofes als Organ der staatlichen Finanzkontrolle.
Der Bundesrechnungshof (BRH) prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Er ist eine oberste Bundesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützt der Bundesrechnungshof den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen und berät diese.
Mit dem Berlin/Bonn-Gesetz ist der Sitz des Bundesrechnungshofes im Jahr 2000 von Frankfurt am Main in die Bundesstadt Bonn verlegt worden.
Die Länder haben eigene Landesrechnungshöfe.
Er überwacht, wie Steuergelder verwendet werden