Der Bundesrat ist eine Institution, die die Interessen der deutschen Bundesländer auf Bundesebene vertritt und an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mitwirkt. Er hat das Recht, Gesetze des Bundestages zu befürworten oder abzulehnen und kann auch eigene Gesetzesentwürfe einbringen.
Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.
Artikel 50 Grundgesetz
Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, das die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union vertritt. Seine Hauptaufgabe ist die Mitwirkung an der Bundesgesetzgebung, wobei er in vielen Fällen eine Zustimmungsbefugnis hat, und somit auch Gesetze verhindern kann.