Was reguliert Artikel 12a des Grundgesetzes?
Artikel 12a des Grundgesetzes regelt die Wehrpflicht in Deutschland und die Möglichkeit des Ersatzdienstes für Kriegsdienstverweigerer.
Verpflichtung zum Dienst in den Streitkräften
Wehrpflicht.
die Wehrverpflichtung