Das Abkommen regelte die Abtretung und Besetzung der überwiegend von Sudetendeutschen bewohnten Grenz- regionen Böhmens und Mährens an das Deutsche Reich. Davon betroffen waren rund drei Millionen Deutsche und 690.000 Tschechen auf einem Fünftel der Fläche der 1918 gegründeten Tschechoslowakischen Republik.
Böhmen und Mähren-Abkommen.
Das Münchner Abkommen regelte die Abtretung des Sudetenlands von der Tschechoslowakei an Deutschland und beendete vorübergehend die Sudetenkrise, ohne die Tschechoslowakei selbst in die Verhandlungen einzubeziehen.