Wie üblich siehe dort, woher die Frage kopiert wurde: "Wer weiß denn so was?" vom 22. März 2021.
Sie regelt den Schutz wandernder Tierarten über politische Grenzen hinweg, schließt aber eine nachhaltige Nutzung einiger Arten nicht aus.
Es enthält seit dem 23. Juni 1979 die Verpflichtung seiner Vertragsstaaten, Maßnahmen zum weltweiten Schutz und zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten zu treffen, einschließlich ihrer nachhaltigen Nutzung.
Von der Bonner Konvention werden wandernde Tierarten erfasst, von denen ein bedeutender Anteil zyklisch oder vorhersehbar eine oder mehrere nationale Zuständigkeitsgrenzen überquert.
Sie regelt den den Schutz der wandernde Tierarten,die eine oder mehrere nationale Zuständigkeitsgrenzen überqueren.