Was passierte, wenn an einem bayerischen Volksgericht die für die Verurteilung erforderliche Stimmenzahl nicht erreicht wurde?

mikarger · 01. April um 15:10

Was passierte, wenn an einem bayerischen Volksgericht die für die Verurteilung erforderliche Stimmenzahl nicht erreicht wurde?

 

Antworten

69wolle · 01. April um 17:21 · 0x hilfreich

 dann musste die ordentliche Gerichtsbarkeit verhandelt werden

pullauge · 01. April um 15:20 · 0x hilfreich

Kam diese Mehrheit nicht zustande, dann war das Verfahren an die ordentliche Gerichtsbarkeit zu verweisen.

A3720 · 01. April um 15:16 · 0x hilfreich

Verfahren mußte an die ordentliche Gerichtsbarkeit verwiesen werdeno

 
 

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