Was passierte, wenn an einem bayerischen Volksgericht die für die Verurteilung erforderliche Stimmenzahl nicht erreicht wurde?
dann musste die ordentliche Gerichtsbarkeit verhandelt werden
Kam diese Mehrheit nicht zustande, dann war das Verfahren an die ordentliche Gerichtsbarkeit zu verweisen.
Verfahren mußte an die ordentliche Gerichtsbarkeit verwiesen werdeno