Was passiert, wenn die Beschlussfähigkeit des Bundestages angezweifelt wird?

storabird · 15. Oktober 2020

Was passiert, wenn die Beschlussfähigkeit des Bundestages angezweifelt wird?

 

Antworten

Sansi · 15. Oktober 2020 · 0x hilfreich

 Vor Beginn der Abstimmung kann die Beschlussfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf Prozent der Abgeordneten angezweifelt werden. Wird sie auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht, ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlussfähigkeit durch Zählen der Stimmen festzustellen.Dieses kann auch durch den "Hammelsrung" geschehen.

DaLu · 15. Oktober 2020 · 0x hilfreich

Per Hammelsprung wird überprüft, ob eine Beschlussfähigkeit gegeben ist.

sents · 15. Oktober 2020 · 0x hilfreich

Dann kommt der Hammelsprung

bs-alf · 15. Oktober 2020 · 0x hilfreich

Per Hammelsprung wird eine Beschlussfähigkeit überprüft

k3552 · 15. Oktober 2020 · 0x hilfreich

Per Hammelsprung wird überprüft ob eine Beschlussfähigkeit gegeben ist.

biene01090 · 15. Oktober 2020 · 0x hilfreich

Wird die Beschlussfähigkeit angezweifelt, so kann gemäß § 45 Abs. 2 GOBT per Hammelsprung überprüft werden, ob sich mehr als die Hälfte der Mitglieder im Sitzungssaal befinden

Stiltskin · 15. Oktober 2020 · 0x hilfreich

Wird die Beschlussfähigkeit angezweifelt, so kann gemäß § 45 Abs. 2 GOBT per Hammelsprung überprüft werden, ob sich mehr als die Hälfte der Mitglieder im Sitzungssaal befinden. Werden trotz Beschlussunfähigkeit im Bundestag Gesetzesbeschlüsse gefasst, sind sie unwirksam.

 
 

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