Kommunen, die ihre Schulden nicht mehr stemmen können, geraten unter Fremd- bzw. Zwangsverwaltung durch die Kommunalaufsicht, und Bund bzw. Länder können dafür einspringen bzw. insolvenzähnliche Maßnahmen ermöglichen.
Im Extremfall müssen die Länder für ihre Kommunen und der Bund für die Länder mit einstehen.
Sie kommrn unter Fremd-/Zwangsverwaltung durch Kommunalaufsicht.