Um eine Gewerkschaft zu gründen, müssen in Deutschland mehrere Voraussetzungen beachtet werden. Zunächst müssen sich mindestens sieben Personen zusammenschließen (§ 56 BGB).
Die Gründung basiert auf einer freiwilligen Vereinigung von Arbeitnehmern, die gemeinsame soziale, wirtschaftliche oder kulturelle Interessen verfolgen. Es ist eine Satzung zu erstellen, die die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Organisationsstruktur regelt. Die Gründung erfolgt durch eine Gründungsversammlung, in der die Satzung beschlossen und die Organe der Gewerkschaft gewählt werden.
mind. 7 Teilnehmer, eine Satzung und Gewerkschaftsorgane sowie Eintragung ins Vereinsregister