Bei einem Haftpflichtschaden sollten Sie dem Geschädigten folgende Versicherungsdaten mitteilen:
Bei einem Pkw-Unfall, wenn die Polizei den aufgenommen hat, muss man dem Geschädigten gar nichts mitteilen. Die Versicherung holt sich die Daten von der Polizei anhand der Vorgangsnummer..
Namen der Person, die den Schaden verursacht hat und die Versicherungsnummer