Was muss bei einem Haftplficht-Schaden, dem Geschädigten an Versicherungsdaten mitgeteilt werden?

Viper · 11. September 2024

Was muss bei einem Haftplficht-Schaden, dem Geschädigten an Versicherungsdaten mitgeteilt werden?

 

z.B.: Versicherungsnr.? Schadensnr.?

 

Antworten

DaLu · 12. September 2024 · 0x hilfreich

Bei einem Haftpflichtschaden sollten Sie dem Geschädigten folgende Versicherungsdaten mitteilen:

  1. Name des Versicherungsnehmers: Ihr vollständiger Name.
  2. Versicherungsnummer: Die Nummer Ihrer Haftpflichtversicherung.
  3. Name der Versicherungsgesellschaft: Der Name Ihrer Versicherungsgesellschaft.
  4. Kontaktdaten der Versicherung: Telefonnummer und Adresse der Versicherungsgesellschaft.
  5. Beschreibung des Schadens: Eine kurze und präzise Beschreibung des Schadenhergangs.
storabird · 11. September 2024 · 0x hilfreich

Bei einem Pkw-Unfall, wenn die Polizei den aufgenommen hat, muss man dem Geschädigten gar nichts mitteilen. Die Versicherung holt sich die Daten von der Polizei anhand der Vorgangsnummer..

pullauge · 11. September 2024 · 0x hilfreich

Namen der Person, die den Schaden verursacht hat und die Versicherungsnummer 

 
 

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