Ein Bürgermeister ist das Oberhaupt einer Gemeinde oder Stadt. Er wird je nach Land direkt von den Bürgern oder vom Stadt-/Gemeinderat gewählt.
In historischer Hinsicht gab es bis zum 18. Jahrhundert regionale Besonderheiten. So hatten um 1750 Bürgermeister in Württemberg die Funktion des heutigen Gemeindepflegers.
Der (hauptamtliche) Bürgermeister hat entsprechend der jeweiligen Gemeindeordnung unterschiedliche Aufgaben:
- Er ist der Vorsitzende des Stadtrats und der Leiter der Stadtverwaltung (in Schleswig-Holstein nur der Stadtverwaltung, in Niedersachsen kann er auch Ratsvorsitzender sein, in aller Regel wird hierfür ein Ratsmitglied gewählt)
- Er ist für die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich
- Er ist der gesetzliche Vertreter der Gemeinde
- Er ist der Dienstvorgesetzte der Mitarbeiter der Gemeinde
- Er ist für die sachgerechte Erledigung der Weisungsaufgaben verantwortlich