Was kann man gegen falsche Preisauschilderung beim Bäcker oder beim Imbiss etc. tun?

Viper · 24. Oktober 2021

Hallo,

ich war grad beim Bäcker und musste mehr bezahlen, weil die ausgeschilderten Preise am Sonntag nicht gelten, also z.B. 5x Brötchen werden an der durchsichtigen Ladentheke mit einem Aufkleber mit 1,75 für 5 Stück beworben aber bezahlen muss man Sonntags 1,85, das steht aber nirgendwo.

 

Oder z.B. beim Dönerladen oder bei der Pizzaria, wird Mittagstisch oder auch Stempelkarten beworben, als ich diese einlösen wollte wurde gesagt, nein das nehmen wir nicht mehr an, wegen Corona das sollte mir doch klar sein...

 

Beim Dönerladen steht auf der Preistaffel 3,50€ für den Döner, bezahlen muss ich aber 4,00€ weil ich wortlaut: "doch verstehen muss, das es nicht immer so günstig bleiben kann" (die Tafel bleibt aber dauerhaft hängen ...)

 

 

und auf Nachfrage, nur Unverständniss, wie ich nur so frech sein kann zu glauben das ausgeschilderte & beworbene Preise bindend sind.

 

Das gleiche Spiel in diversen Supermärkte, Nahkauf/Rewe z.B. hat einfach Ihr Kontaktformular abgeschaltet, seit Monaten ... und auf eMails an REWE, keine Antwort...

 

Beste Antwort

gabrielefink · 24. Oktober 2021 · 1x hilfreich

Der Preis am Produkt zählt

 

Steht am Regal oder im Schau­fenster ein nied­rigerer Preis als beim Einscannen an der Kasse, werden Kunden schon mal sauer. Ein Recht, die Ware güns­tiger einzufordern, haben sie aber nicht. Juristisch verbindlich ist der Preis, den ein Produkt direkt trägt. Das Problem: Preis­etiketten gibt es kaum noch, der Preis ist im Strichcode versteckt. Dennoch gilt der Preis, den die Kasse ausliest. Kunden können sich nicht darauf berufen, dass am Supermarkt­regal ein nied­rigerer Preis steht. Sie können aber die teurere Ware ablehnen, wenn sie den höheren Preis nicht bezahlen wollen. Vonseiten der Händler muss kein böser Wille dahinterstecken.

 

 

 

Wenn Differenzen oft auffallen

 

Möglich ist natürlich, dass ein Händler systematisch falsche Preis­angaben macht. [...] Wer gezielte Irreführung bemerkt, sollte das beim Ordnungs­amt melden.

Antworten

Nandu1104 · 24. Oktober 2021 · 0x hilfreich

Ich würde den Händeler einfach ganz nortmal drauf ansprechen, Fehler können jedem mal passieren

Han.Scha · 24. Oktober 2021 · 1x hilfreich

Der Kauf wird an der Kasse abgeschlossen (oder bei Verweigerung des Kunden auch nicht), also gilt der Preis, den die Kasse anzeigt. Unterschiedliche Preise am Regal, im Werbe-Prospekt oder in der Auslage/ im Aushang sind ärgerlich, aber höchstens unlauterer Wettbewerb. Die Gewerbeaufsicht möchte ich sehen, die wegen so einer  Bagatelle das bequeme Büro verlässt. Im Zuge der Eierpreiserhöhung stand bei "meinem" Penny noch der alte, niedrige Preis am Regal. Trotz höheren Preises in der Kasse wurde mir aus Kulanz der niedrigere berechnet und anschließend die Auszeichnung am Regal erneuert. Was kann also getan werden: Den Bäcker, Imbiss etc. auf die Abweichung hinweisen. Erfolgt die "falsche" Reaktion, ist dieser Betrieb zukünftig zu meiden. Anderes bewirkt kaum etwas. Erfahrungen mit Abmahnung aufgrund unrichtiger Preisauszeichnung habe ich noch nicht.

pullauge · 24. Oktober 2021 · 3x hilfreich

Kunden können sich nicht darauf berufen, dass am Regal ein nied­rigerer Preis steht. Sie können aber die teurere Ware ablehnen, wenn sie den höheren Preis nicht bezahlen wollen

storabird · 24. Oktober 2021 · 1x hilfreich

Dagegen kannst du nichts tun, ausser den Kauf ablehnen. Es gilt der Preis an der Kasse und nicht der ausgeschilderte.

 
 

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