Die Feststellung das der Täter eigentlich das Opfer ist.
jemanden zum Opfer machen
Der Prozess des "Zum-Opfer-Werdens" bzw. "Zum-Opfer-Machens".
„zum Opfer machen“, indem jemand durch kriminelles Handeln geschädigt wird
die Feststellung in der Rechtssprechung, dass der Antragssteller als "Opfer" behandelt wird