Eine Behörde unterstüzt eine andere Behörde bei der Ermittlung von Sachverhalten (z.B. bei Beantragung von Sozialleistungen, wenn der Verdacht von Mißbrauch besteht). Dazu muss die ermittelnde Behörde ein Amtshilfeersuchen stellen. Dabei ist klar geregelt, welche Daten weitergegeben werden dürfen.
Das ist die Hilfeleistung einer Behörde für eine andere Behörde.