Eine finanzielle Entschädigung für die Frau wenn es nicht zur Heirat kommt sie aber aufgrund der Verlobung vorehelicher Geschlechtsverkehr vollzog. War aber alles eine Ermessenssache des Richters. Wurde auch zum Ende des letzte Jahrtausends abgeschafft dieses Gesetz.
Als Kranzgeld bezeichnete man in Deutschland eine finanzielle Entschädigung, die eine „unbescholtene“ Frau von ihrem ehemaligen Verlobten einfordern konnte, wenn sie auf Grund eines Eheversprechens mit ihm Geschlechtsverkehr hatte und er anschließend das Verlöbnis löste.