Es ist das Landgericht
Das Landgericht ist höher.
Das Landgericht ist die höhere Instanz.
Das Landgericht ist die höhere Instanz. Dorthin gehen alle Fälle, in denen sich das Amtsgericht für nicht zuständig erklärt, sowie alle Fälle, in denen entweder Kläger oder Beklagte Einspruch einlegen.
das Landgericht