alle Religionen, die durch eigene menschliche Leistung das Heil bewirken wollen und auf den Menschen hauptsächlich durch verpflichtende Ge- und Verbote einzuwirken suchen
Als Gesetzesreligion wird im paulinischen Sinne das Judentum, die Religion des alten*Bundes, insofern aufgefasst, als nach dieser die Gerechtigkeit vor Gott durch den Gehorsam gegen das göttliche Gesetz, sei es sittlichen, sei es kultisch‑zeremoniellen Inhalts, erlangt werde.
Der Begriff der Gesetzesreligion beruht auf der paulinisch-augustinischen und später auch lutherischen Gegenüberstellung des "toten Gesetzesbuchstabens“ mit dem erlösungsspendenden Glauben und wird seit dem 19. Jahrhundert verwendet.