Eine Neidsteuer. Wer ein Risiko eingeht und einen Gewinn erzielt, muss dafür Steuern zahlen. Etwas Gerechtigkeit wird dadurch erreicht, dass Verluste mit Gewinnen verrechnet werden dürfen.
Gewinne aus der Veräußerung von Gebäuden, Grundstücken oder Wertpapieren sind nicht einkommensteuerpflichtig.
Ausnahme: Geschäfte, mit denen man auf Erträge aus kurzfristigen Wertsteigerungen spekuliert. Bei Immobilien beträgt die Haltefrist mindestens 10 Jahre.
Die Spekulationssteuer wird fällig, wenn eine Immobilie innerhalb von einer Frist von 10 Jahren erneut verkauft wird.