Eine Mittelbehörde ist eine Behörde, die sich im dreistufigen Behördenaufbau zwischen der obersten Behörde (in der Regel ein Ministerium) und der Unterbehörde (wie beispielsweise ein Landratsamt oder ein Finanzamt) befindet. Sie fungiert als zweite Instanz und steht somit zwischen der obersten und der untersten Behörde.
Behörde, die in einem dreistufigen Behördenaufbau zwischen der obersten Behörde (Ministerium) und der Unterbehörde (Landratsamt, Finanzamt) angeordnet ist