Eine Masseverbindlichkeit ist eine Verbindlichkeit, die bei einer Insolvenz vor anderen Verbindlichkeiten in voller Höhe aus der Vermögensmasse bedient wird .
Dabei handelt es sich um Forderungen, die erst nach der Insolvenzeröffnung oder infolgedessen entstehen - wie etwa die Verfahrenskosten.
Das ist eine Verbindlichkeit, die bei einer Insolvenz vor anderen Verbindlichkeiten in voller Höhe aus der Vermögensmasse bedient wird.