Unter einer Listenwahl versteht man ein Wahlverfahren, bei dem die Kandidaten auf einer gemeinsamen Liste einer Partei zur Wahl antreten und entweder von den Wahlberechtigten entsprechend der festgelegten Reihenfolge gewählt werden können („starre Liste“) oder innerhalb der Liste von den Wahlberechtigten frei gewählt werden können
Es wird keine einzelne Person gewählt, sondern eine Liste auf der meistens mehrere Personen etwas vertreten.
Unter dem Begriff Listenwahl fasst man sämtliche Wahlsysteme zusammen, bei denen der Wähler vorgefertigten Wahllisten seine Stimme gibt.
Wenn man eine Liste wählt und keine Person. Bei der Bundestagswahl also ist die Zweitstimme eine Listenwahl, während die Erststimme eine Persönlichkeitswahl ist.