Korrekturzuckerung ist der inzwischen gemäß der EU-Fruchtsaft-Richtlinie von 2011 nicht mehr zugelassene Zusatz von Zucker in Fruchtsäften zur Korrektur des sauren Geschmacks.
Das ist ein nicht mehr zugelassene Zusatz von Zucker in Fruchtsäften zur Korrektur des sauren Geschmacks.
Korrekturzuckerung ist der inzwischen gemäß der EU-Fruchtsaft-Richtlinie von 2011 nicht mehr zugelassene Zusatz von Zucker in Fruchtsäften zur Korrektur des sauren Geschmacks.
ist der nicht mehr zugelassene Zusatz von Zucker in Fruchtsäften
Korrekturzuckerung ist der Zusatz von Zucker in Fruchtsäfte zwecks Korrektur des sauren Geschmacks.
seit 2011 von der EU nicht mehr zugelassener Zusatz von Zucker in Fruchtsäften zur Korrektur des sauren Geschmacks