Eine Fiktionsbescheinigung erhalten Ausländer, die einen Antrag auf Erteilung oder auf Verlängerung einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis gestellt haben und deren Antrag noch nicht entschieden wurde. Bis der Antrag bestätigt oder abgelehnt wird, gilt der Aufenthalt damit als rechtmäßig und erlaubt.
Das ist ein Aufenthaltsrecht für Ausländer , vorläufig
vorläufiges Aufenthaltsrecht für Ausländer