Sie ist eine Sonderform der Mehrwertsteuer und wird aus der Differenz von An- und Verkaufspreis gebildet. (Händlerspanne)
Die Differenzbesteuerung ist eine Sonderform der allgemein bekannten Mehrwertsteuer. Dabei wird die Mehrwertsteuer nicht auf den Gesamtpreis, sondern nur auf die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis der Ware angewendet.
Differenzbesteuerung ermöglicht Verkauf zu nahezu unveränderten Preisen
Der Grundgedanke der Differenzbesteuerung ist es, eine steuergerechte Lösung für Waren in Sekundärmärkten zu bieten. Dabei wird die Mehrwertsteuer nicht auf den Gesamtpreis, sondern nur auf die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis der Ware angewendet.
Praktisch übersetzt bedeutet dies, dass bestimmte (Gebraucht-) Waren (z.B. Autos, Kunstgegenstände, Schmuck, numismatische Münzen usw.), für die ja bereits einmal von einem Konsumenten die Mehrwertsteuer entrichtet wurde, bei einem neuerlichen Verkauf durch einen Händler nicht mehr mit der Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag, sondern nur auf die Händlerspanne bezahlt werden muss. Das rechtlich Wichtige dabei ist, dass die Mehrwertsteuer bereits einmal bezahlt wurde.