200 Seemeilen Richtung Wasser ab Küste beginnend bei einem Küstenstaat.
Diese Zone beträgt 200 Seemeilen ab der Seegrenze eines Küstenstaat. In diesem Bereich kann der angrenzende Küstenstaat in begrenztem Umfang souveräne Rechte wahrnehmen.
Das Meeresgebiet seewärts des Küstenmeeres bis maximal zur 200-Seemeilen-Grenze bezeichnet man als ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ).
Ein Grund für die Türkei schon wieder zu provozieren. Als Ausschließliche Wirtschaftszone wird das Meeresgebiet jenseits eines Küstenmeers bezeichnet. Darin hat der Küstenstaat unter anderem das alleinige Recht der wirtschaftlichen Nutzung. Küstenmeer und Ausschließliche Wirtschaftszone dürfen zusammen maximal 200 Seemeilen betragen.