Eine zur Ausübung des Berufs als Arzt oder Apotheker erforderliche staatliche Bestätigung, Zulassung.
Als Approbation bezeichnet man die Genehmigung zur Berufsausübung, die entsprechend den Approbationsordnungen an Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte usw.
Eine staatliche Zulassung zur Berufsausübung.