Waren die vor der Überprüfung gelagert werden. Erst danach werden sie für das Land freigegeben.
Raum in dem Waren unter zollamtlicher Überwachung gelagert werden.
Raum zum Lagern von unverzollten Dingen.
Dort können die Waren erst einmal unverzollt lagern.
Raum zum lagern der Sachen des Zolls
Zolllager sind durch Zollbehörden zugelassene Räumlichkeiten und sonstige Stätten in denen Waren unter zollamtlicher Überwachung gelagert werden können.
Zoll online
Zolllager sind Orte, an denen Nicht-Unionswaren, die zuvor in ein Zolllagerverfahren übergeführt worden sind, zollfrei gelagert werden können. Das Zolllager und das Zolllagerverfahren als Besonderes Verfahren nach dem Unionszollrecht erfüllen im modernen Wirtschaftszollrecht eine bedeutende Aufgabe, denn sie ermöglichen, dass eingeführte Waren unter bestimmten Voraussetzungen ohne Zollbelastung gelagert werden können.