Unter Volontariat versteht man im allgemeinen Sinn einen freiwilligen, zeitlich beschränkten Einsatz in einer Institution oder Organisation (vgl. Freiwilligendienst). Im spezifischen Sinn ist mit diesem Begriff auch eine im Gegensatz zur Lehre gesetzlich nicht genau geregelte Ausbildung gemeint. Diese findet hauptsächlich im karitativen und kaufmännischen Bereich, in der öffentlichen Verwaltung und zur Berufsvorbereitung oder Weiterbildung Anwendung. Im Journalismus werden dagegen Auszubildende generell als Volontäre bezeichnet. Ein Volontariat dauert je nach Vorbildung und Eignung zwischen zwölf und 24 Monaten.
ein freiwilliger, zeitlich beschränkter Einsatz in einer Institution oder Organisation bzw. eine gesetzlich nicht genau geregelte Ausbildung
Unter Volontariat versteht man im allgemeinen Sinn einen freiwilligen, zeitlich beschränkten Einsatz in einer Institution oder Organisation. Im spezifischen Sinn ist mit diesem Begriff auch eine im Gegensatz zur Lehre gesetzlich nicht genau geregelte Ausbildung gemeint.
Ein freiwilliger, zeitlich beschränkter Einsatz in einer Institution oder Organisation.