Als „Vielvölkerstaat“ wird ein territorial begrenzter politischer Herrschaftsverband bezeichnet, dessen (Staats-)Angehörige verschiedenen Völkern bzw. Ethnien (Nationalitäten) angehören, die rechtlich gleichgestellt sind oder denen wenigstens ein Mindestmaß an Selbstbestimmung gewährt wird. Als politisches System zeichnet sich ein Vielvölkerstaat durch eine mehrstufige Föderalisierung aus. Rumähien, Estland, lettland, Litauen, Bosnien- Herzegowina, Mazedonien, die Ukraine, Russland, Indien, Südafrika, Brasilien, Kanada, Afghanistan, Pakistan, Iran und China werden als heutige Beispiele von multinationalen Staaten angeführt.
Ein Staat, der mehrere Völker sowie deren Kulturen und Sprachen vereint. Eine Art Gegensatz zum Nationalstaat.
Das ist die Bezeichnung für einen Staat, in dem mehrere Völker unter einer politischen Herrschaft leben.